Die Cannabis-Landschaft in Deutschland bleibt in Bewegung. Während auf Bundesebene die Regulierung und die Diskussion um Social Clubs weiterhin für Schlagzeilen sorgen, rückt auf lokaler Ebene ein neues Angebot eines Werler Apothekers in den Fokus: die professionelle Messung von THC- und CBD-Gehalten in privat angebauten Cannabisblüten. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die Entwicklungen und ordnet sie in den größeren Kontext bestehender rechtlicher Rahmenbedingungen ein. Ebenso werden Herausforderungen, Chancen und mögliche Szenarien für die kommenden Jahre beleuchtet.
Ein Apotheker aus Werl sorgt derzeit für Aufsehen, indem er Privatpersonen anbietet, den Wirkstoffgehalt ihres selbst angebauten Cannabis überprüfen zu lassen. Sein Ziel: Aufklärung und Sicherheit. Denn viele Hobbygärtnerinnen und -gärtner wissen nicht, welche Konzentration an THC und CBD sie konsumieren. Mit seinem Nahinfrarotspektrometrie-Gerät – einer Technik, die unter anderem auch von Behörden eingesetzt wird – kann er den exakten Gehalt innerhalb weniger Sekunden ermitteln. [1]
Vereine setzen auf kollektiven Anbau unter Auflagen. Mitglieder dürfen gemeinsam anbauen, müssen jedoch den Wirkstoffgehalt ihrer Ernte messen lassen. So ist gewährleistet, dass die Konsumentinnen und Konsumenten nicht ungewollt zu hohen THC-Konzentrationen ausgesetzt sind. [2] Hier könnten die Apotheken in Zukunft auch mit geeigneten Messinstrumenten unterstützen.
Trotz des neuen Services in Werl und ähnlicher Initiativen bleiben zahlreiche Fragen ungeklärt, die sowohl für Einzelpersonen als auch für professionelle Anbieter und Social Clubs relevant sind.
Ähnlich wie bei der Diskussion um Social Clubs kommt auch beim privaten Anbau die Frage auf, wer zuständig ist, die Einhaltung von Richtlinien zu prüfen und ob es überhaupt ausreichende Kontrollkapazitäten gibt. Gerade Apotheken, die sich wie in Werl diesem Thema annehmen, werden zur zentralen Anlaufstelle für Konsumentinnen und Konsumenten, die Rat suchen. [3]
Obwohl in der Theorie eine Altersgrenze ab 18 Jahren gilt, bleibt unklar, wie effektiv diese bei privaten Anpflanzungen durchgesetzt wird. Eine flächendeckende Überwachung ist praktisch kaum möglich, was wiederum zu Bedenken hinsichtlich des Jugendschutzes führt. [5]
Wenn Apotheken oder andere Dienstleister Messungen vornehmen, kann die Frage aufkommen, inwieweit sie haften, sollten Fehler in der Analyse auftreten. Ob diese rechtliche Grauzone zur Hürde für weitere Anbieter wird, bleibt abzuwarten. [6]
Die steigende Nachfrage nach Cannabis, ob medizinisch oder privat, spiegelt sich auch in Apotheken wider. Für Patientinnen und Patienten, die auf Cannabis als Arzneimittel angewiesen sind, könnten eine breitere Aufklärung und sichere Analysemethoden Vorteile bringen. Gleichzeitig besteht jedoch die Gefahr, dass der medizinische Markt erneut unter Druck gerät, wenn sich Ressourcen vorrangig in Richtung Freizeitkonsum verschieben. [8]